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Sterbegeld

Es gehört im Leben dazu, sich mit Fragen wie z. B. "Wie soll meine Beerdigung aussehen?" und "Wer bezahlt meine Bestattung?" auseinander zu setzen. Früher war es einfacher: Über 10 Jahre war das Sterbegeld Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber bereits seit 1998 wurde die Sterbegeldleistung schrittweise reduziert und ist seit 2004 sogar ersatzlos gestrichen. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung aus der GKV mehr.

Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sollten Sie rechtzeitig mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorsorgen.